Unfallverhütungsvorschrift DGUV, 8001037
Unfallverhütungsvorschrift DGUV
Unfallverhütungsvorschriften (BG-Vorschriften bzw. GUV-Vorschriften) werden nach § 15 SBG VII als Satzungsrecht erlassen und sind für Unternehmer und Versicherte rechtsverbindlich.
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